Nicht nur der Einsatz, sondern auch die jährliche Kontrolle der Rauchmelder sind für Vermieter mittlerweile Pflicht. Allerdings ergeben sich auch für den Mieter hierdurch entsprechende Pflichten, die unbedingt beachtet werden sollten. Dies zeigt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aus Juni des aktuellen Jahres.

Die rechtliche Lage ist heute eindeutig. Seit September 2016 müssen Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, der Vermieter ist in Altbauten zudem für die Umrüstung verantwortlich. Auch die Funktionalität zu erhalten und zu kontrollieren fällt in den Aufgabenbereich des Vermieters. Mindestens einmal im Jahr ist es deshalb notwendig, dass die verbauten Rauchmelder vor Ort durch einen zertifizierten Techniker überprüft werden. Leere Batterien, Spinnweben oder gar eine Demontage durch den Mieter lassen sich so rechtzeitig identifizieren, korrigieren und beheben.

Ein Mieter sah die Notwendigkeit der Überprüfung durch einen angekündigten Techniker jedoch nicht ein und verwehrte konsequent den Zutritt zur eigenen Wohnung. Er berief sich hierbei auf das eigene Hausrecht. Die Folge: Die Wohnungsgesellschaft entschied sich für den gerichtlichen Weg.
Das Amtsgericht Frankfurt gibt der Gesellschaft im Urteil vom 26. Juni 2017 Recht. Der Mieter muss als aus dem Mietvertrag resultierende Nebenpflicht dem Techniker den Zutritt zur Wohnung gewähren. Allerdings stellte das Gericht im selben Urteil klar, dass gewisse Uhrzeiten und Fristen obligatorisch sind. Ein Zeitraum von 8 bis 18 Uhr sei zumutbar, zudem muss die Ankündigung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich erfolgen, beispielsweise per Aushang oder Anschreiben. Ein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft sind bei einer weiteren Weigerung die Folge und können durch die örtlichen Behörden vollstreckt werden.

Wichtig: Mit diesem Urteil stärkt das Amtsgericht Frankfurt die Rechte der Mieter. Einen unangekündigten Besuch des Technikers müssen Sie natürlich nicht akzeptieren. In diesem Fall dürfen Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung natürlich verwehren.Brandschutz und Sicherheit gehören definitiv zusammen.

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